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Aktuelles
Ende Dezember 2014 / Januar 2015

Liebe Leser,

Die Arbeit der Notare und Notarangestellten ist eine oft schwierige, anspruchsvolle Tätigkeit. Die Frage, welche Gebühren und Auslagen der Notar für seine Arbeit berechnen darf, ist trotz der - zum Teil gegenüber der früheren Berechnungsgrundlage KostO gelungenen - Bemühungen um Vereinfachung und Transparenz bei dem seit 1.8.2013 gültigen neuen GNotKG manchmal aber doch fast noch schwieriger zu durchschauen als die den Urkunden zugrundeliegenden materiellen Rechtsfragen, was bei einem weitgehend durch Kostenexperten konzipierten, umfangreichen Regelungswerk auch kaum anders zu erwarten war. Das deutsche Recht ist also auch in dem winzigen Teilrechtsgebiet des Notarkosten-Rechts nur durch intensive Beschäftigung mit dem Gesetz, und wegen des damit verbundenen Zeitaufwands natürlich am besten von Spezialisten, zu überschauen, und sowohl der erweiterte Umfang der Normen als auch die vielen Änderungen im System von Wert- und Gebührenberechnung erfordern Studium, Wiederholung und Übung, auch wenn dies natürlich nicht dem Zeitgeist entspricht und den Forderungen mancher Notare zuwider läuft, die aufgrund ihrer Auslastung mit schwierigen materiellen Fragen ihrer Rechtsgebiete die Kostenberechnung mehr oder weniger schnell und automatisch von ihrem Gebührenberechnungsprogramm XYZ Notarsoftware oder wie immer es heißt, bzw. von ihren Notarfachangestellten erwarten.

Nach den bereits in 67 Veranstaltungen durchgeführten Einführungsseminaren zum GNotKG in den Vorjahren freue ich mich, Ihnen unter Berücksichtigung der Anwendungserfahrungen und Einbeziehung der jüngsten Kommentierungen und Rechtsprechung das jetzt in vielerlei Hinsicht neu konzipierte Seminar auch in 2015 anbieten zu können, wobei es nunmehr für die mit den Grundzügen und häufigsten Anwendungsfragen des GNotKG bereits vertrauten Notar(inn)e(n) und Notariatsangestellten darum geht, Feinheiten in Zweifelsfragen kennen zu lernen, um so die Notargebührenberechnung nach dem am 1.8.2013 in Kraft getretenen GNotKG weiter zu optimieren und soweit möglich revisionssicher zu gestalten. Auch für "Anfänger" ist das Trainings-Seminar geeignet, denn aufgrund der Vielzahl der erfolgten Systemumstellungen gegenüber den früheren KostO-Regelungen (Entwurf als Vollzugstätigkeit, Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vollzugsgebühr, neu geschaffene Gebühren und Wertvorschriften, wesentliche Änderungen beim System der Gebührenberechnung für die Einordnung in gegenstandsgleiche und gegenstandsverschiedene Erklärungen, um nur einige grundlegende Änderungen zu nennen) wird bei den einzelnen behandelten Zweifelsfragen der Abrechnungspraxis die gesetzliche Neuregelung zunächst kurz vorgestellt, um dann ihre Anwendung in der Praxis zu besprechen.

Zum neu konzipierten

5,25-Stunden-Seminar: Training Notarkostenberechnung nach GNotKG
Die Besonderheiten des GNotKG kennen lernen - und alles richtig berechnen.


mit Riesen-Skript:
- Gesetzestext-Auszug
- Gegenüberstellungen KostO / GNotKG (Synopse bzw. Konkordanzliste)
- Grundlegendes zum neuen System mit Paragraphenteil und Kostenverzeichnis
- jetzt erweiterte Beispielsberechnungen anhand typischer Praxisfälle aus Grundstücks-, Handels- und Registerrecht, Erb- und Familienrecht und zu sonstigen Notartätigkeiten


finden Sie die Terminübersicht auf der Unterseite "Seminare".

Gegenüber den Vorjahren neu ist die geänderte Anfangszeit der Seminare: bei Seminaren an einem Freitag mit Rücksicht auf die Erfahrungen und Wünsche vieler Teilnehmer, um eine Stunde (Essen, Kassel und Husum) bzw. eine halbe Stunde (Berlin) früher. In Frankfurt am Main wurde ein für die Teilnehmer noch verkehrsgünstiger, zugleich dennoch ruhig gelegenes Tagungshotel gefunden mit dem vom Evangelischen Regionalverband getragenen Hotel Spenerhaus, Dominikanergasse 5, das von der U-Bahn-Station Konstablerwache (östliche Zeil) in 3 - 5 Gehminuten noch besser als der langjährige frühere Veranstaltungsort Kolpinghaus zu erreichen ist.

Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen mit zahlreichen - jetzt noch öfter als nach KostO - gegenstandsverschiedenen Regelungen zum Zugewinnausgleich, Immobilienübertragung, Versorgungsausgleich, Unterhalt usw. - oder komplizierte Vorgänge im Handels- und Gesellschaftsrecht, umfangreiche Immobilienübertragungen mit zahlreichen Auseinandersetzungsvereinbarungen verschiedener Beteiligter - das sind alles Vorgänge, die nach dem neuen GNotKG nicht einfach zu lösen sind, und für die eine Hilfe durch den seit 1997 angebotenen Notarkosten-Dienst (siehe auf dieser Unterseite) in den Vorjahren bereits von vielen Büros zur Entlastung des Notars und der Notarmitarbeiter in Anspruch genommen wurde. Eine Übersicht über den Meinungsstand in den zahlreichen Kommentierungen und, soweit schon vorhanden, der Rechtsprechung, entlastet Sie hier also und der von mir ausgearbeitete Kostenberechnungsvorschlag mit Hinweisen auf evtl. unterschiedliche Auffassungen in der Literatur und Rechtsprechung bietet erhöhte Sicherheit vor Einwendungen des Kostenschuldners oder Notarkostenprüfers. Siehe insoweit also das für zahlreiche komplexe Einzelfälle überlegenswerte Angebot bei "Notarkosten-Dienst".

Zum Jahreswechsel wünsche ich allen Lesern einen guten Rutsch in ein erfolgreiches und gesundes Neues Jahr 2015

Ihr
Martin Filzek

KostO-Fragen? Filzek sagen. GNotKG? Auch o.k.
www.filzek.de, Seminare + Skripten & Bücher + NotarKosten-Dienst
 

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