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Juli /
August 2013

Liebe Leser,

nun ist es so gut wie 100%ig sicher, dass das GNotKG als Nachfolgegesetz zur KostO mit seinen vielen, die Notartätigkeit zum großen Teil besser, leistungsgerechter und konkreter regelnden zahlreichen Änderungen am 1. August 2013 - zusammen mit dem ganzen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - in Kraft treten wird:

Am 5.7.2013 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Einspruch gegen das Gesetz einzulegen, nachdem im Vermittlungsausschuss am 26. Juni 2013 eine Einigung verkündet wurde, bei der im Bereich der weiteren Erhöhung der Gerichtskosten und im Bereich der Notarkosten nur ganz geringfügige Ergänzungen und Klarstellungen gegenüber dem vom Bundestag bereits am 16.5.2013 verabschiedeteten Gesetz erfolgt waren. So fehlt nur noch die in den nächsten Tagen zu erwartende Gegenzeichnung durch Bundeskanzlerin und Bundesjustizministerin sowie die anschließende Ausfertigung durch den Bundespräsidenten für das nächsterreichbare Bundesgesetzblatt. Das Inkrafttreten ist in Art. 50 des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes auf den der Verkündung folgenden Monatsersten formuliert ... dies kann, nachdem der Juli noch viele - hoffentlich sonnige - Tage hat, nur der 1. August 2013 sein.

Ihr

Martin Filzek

P.S. Auch in Zukunft bleibt es dabei:

KostO-Fragen? Filzek sagen. – GNotKG? Auch o.k.! www.filzek.de. Seminare, Skripten & Bücher, Notarkosten-Dienst.

 
Ein neues "Notarkostenrecht-Zeitalter" beginnt.
Danke, KostO, für 77,33 Jahre "Dienst" als Notarkosten-Gesetz. Willkommen, GNotKG.

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